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AGB

Termin Vereinbarung / Absage

 

Bei einer Terminabsprache mit mir kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB zustande.

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Dies bedeutet, dass diese Dienstleistung auch zu vergüten ist, wenn Sie aufgrund deiner Terminabsage oder deines Nichterscheinens von mir nicht erbracht werden kann. 

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Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden.  ​

Ich behalte mir vor, Vorkasse in Höhe von 100 % zu verlangen. 

 

Solltest Du nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen oder rechtzeitig absagen, ist eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB des Gesamtpreises fällig.

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